Impressum

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Verantwortlich:


SL Solutions e.U. Eventtechnik
Sebastian Steinböck

Kontakt:


Mail: office@light-solutions.at
Tel: 0676 / 5914338
Siebenbürgerstraße 16-26/64/3
1220 Wien
Office:
Hofstättenweg 2
2201 Gerasdorf

Geschäftsführer: Sebastian Steinböck
Tel: 0676 / 5914338
s.steinboeck@light-solutions.at

Bankdaten und Firmenbuch:


IBAN: AT231420020012791691
BIC: EASYATW1
Firma & Rechtsform: SL Solutions e.U. Einzelunternehmen
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Handelsgericht : Wien
Firmenbuchnr.: 509616k

Erklärung zur Informationspflicht ( Datenschutzerklärung )


Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.



1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben. Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern
Beim Besuch unserer Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter der Überschrift “Plugins und Tools”. Sie können dieser Analyse widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser Datenschutzerklärung informiert.



2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Auskunft, Sperrung, Löschung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.



3. Datenerfassung auf unserer Website

Cookies
Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.
Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte “Session-Cookies”. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs oder zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z.B. Warenkorbfunktion) erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Soweit andere Cookies (z.B. Cookies zur Analyse Ihres Surfverhaltens) gespeichert werden, werden diese in dieser Datenschutzerklärung gesondert behandelt.

Server-Log-Dateien
Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind: Browsertyp und Browserversion, verwendetes Betriebssystem, Referrer URL, Hostname des zugreifenden Rechners, Uhrzeit der Serveranfrage und IP-Adresse. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.



4. Plugins und Tools

Google Web Fonts
Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt. Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/

Google Maps
Diese Seite nutzt über eine API den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung. Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy


AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) :

Allgemeine Geschäftsbedienungen SL Solutions e.U., 1220 Wien Stand 1.9.2019 (AGB)

Umfang und Gültigkeit:
Die folgenden Bedingungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für alle von SL Solutions e.U. („SL Solutions“) als Auftragnehmer mit Unternehmern getätigten Vertragsabschlüsse wie z.B. über die Vermietung beweglicher Sachen, insbesondere Lautsprecher, Scheinwerfer, Effektmaschinen, Aggregate, Kabel, Verteiler, Kleinmaterialen, Leitungs-, Abdeck- und Absperrmaterialien. Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehende Bedingungen und besondere Vorschriften des Auftraggebers verpflichten SL Solutions nur, wenn SL Solutions diese im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anerkannt hat und gelten nur für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden.

Vorzeitige Auflösung:
SL Solutions kann aus wichtigen Gründen jederzeit vorzeitig vom Vertrag zurücktreten bzw. ein Dauerschuldverhältnis vorzeitig auflösen. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn
der Auftraggeber gegen wesentliche Bestimmungen des mit SL Solutions abgeschlossenen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen verstößt,
vereinbarte oder gemäß diesen Geschäftsbedingungen zulässige Teilzahlungen nicht fristgerecht geleistet werden, Mietgegenstände erheblich nachteilig oder schädigend gebraucht werden,
der Auftraggeber seine Zahlungen eingestellt hat oder in den letzten sechs Monaten erfolglos Exekution in sein Vermögen geführt wurde,
über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde oder der Auftraggeber seinen Firmen- oder Wohnsitz ins Ausland verlegt hat.
Bei vorzeitiger Vertragsauflösung ist SL Solutions berechtigt, aber nicht verpflichtet, allenfalls vermietete Materialien ohne weitere Verständigung des Auftraggebers unverzüglich zu demontieren und abzuholen; zu diesem Zweck ist Mitarbeitern von SL Solutions jedenfalls der Zutritt zu den Räumlichkeiten des Auftraggebers bzw. zum Veranstaltungsort im erforderlichen Ausmaß zu gewähren. Schadenersatz- bzw. Regressansprüche gegen SL Solutions aufgrund beeinträchtigter oder nicht durchführbarer Veranstaltungen sind ausgeschlossen.
Sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ihn am Vorliegen eines Rücktritts- bzw. Auflösungsgrundes kein Verschulden trifft, ist er SL Solutions zum Schadenersatz verpflichtet, wobei ein Schaden in mindestens der Höhe des vereinbarten Entgelts zugrunde zu legen ist, sofern der Auftraggeber nichts Anderes nachweist. Zur Schadensminderung ist SL Solutions nur insofern verpflichtet, als Ersatzgeschäfte nicht unbegründet abgelehnt werden. Die Ablehnung eines Auftrages wegen ungesicherter Bonität eines anderen Auftraggebers gilt jedenfalls als begründet.
Gewährleistung, Schadenersatz:
Der Auftraggeber hat sich nach erbrachter Leistung davon zu überzeugen, dass diese einwandfrei und vollständig erbracht wurde. Allfällige Mängel sind unverzüglich unter Spezifizierung des Mangels schriftlich zu rügen. Findet eine solche schriftliche Mängelrüge nicht statt, gilt die erbrachte Leistung als ordnungsgemäß erbracht und genehmigt.
Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB gilt nicht. Für Schäden, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verträgen entstehen, haftet SL Solutions nur in Fällen groben Verschuldens. Die Haftung ist darüber hinaus mit der Höhe des vereinbarten Entgelts, bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat mit der Höhe einer Monatsmiete begrenzt.
Preise und Fälligkeit:
Alle in Verträgen oder Preislisten der SL Solutions angeführten Preise sind Nettopreise (excl. USt) in Euro. Änderungen des ursprünglichen Auftrages werden gesondert verrechnet. Bei Verträgen mit längeren (30 Tage überschreitenden) Laufzeiten ist SL Solutions berechtigt, Teilrechnungen zu legen. Rechnungen sind sofort mit Erhalt abzugsfrei zur Zahlung fällig. Wurde eine vereinbarte Anzahlung nicht geleistet, ist SL Solutions zur Zurückbehaltung vermieteter Gegenstände ungeachtet der weiteren Fälligkeit laufenden Entgelts berechtigt. Für den Fall des Zahlungsverzugs werden die zwischen Unternehmern geltenden gesetzlichen Zinsen von jährlich 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens aber 14% jährlich, verrechnet. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, bei Zahlungsverzug alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei für anwaltliche Mahnschreiben die Verrechnung nach TP2 des Rechtsanwaltstarifgesetzes zuzüglich Einheitssatz und Umsatzsteuer als angemessen gilt. Zahlungen nach anwaltlicher Mahnung gelten mit jenem Tag als zugegangen, an welchem sie auf dem Konto des einschreitenden Rechtsanwalts einlangen und werden ungeachtet ihrer Widmung vorrangig auf Kosten, Spesen und Verzugszinsen, dann erst auf offenes Kapital angerechnet.

Gerichtsstand und geltendes Recht:
Sämtliche Verträge, auf welche diese Geschäftsbedingungen anwendbar sind, unterliegen österreichischem Recht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, auf welche diese Geschäftsbedingungen anwendbar sind, ist das jeweils sachlich zuständige Handelsgericht Wien zuständig.
Sonstiges:
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche von SL Solutions mit Gegenforderungen aufzurechnen. Erklärungen der SL Solutions können dem Auftraggeber rechtswirksam unter der von ihm zuletzt schriftlich bekanntgegebenen Adresse mit der Wirkung übermittelt werden, dass sie dem Auftraggeber als zugegangen gelten. Der Auftraggeber hat auf Verlangen einen gültigen behördlichen Ausweis vorzulegen. Soweit es sich beim Auftraggeber um eine juristische Person handelt, ist deren einschreitender Vertreter verpflichtet, unaufgefordert deren vollen Firmenwortlaut und ihre Firmenbuchnummer bekannt zu geben, widrigenfalls der einschreitende Vertreter selbst zur ungeteilten Hand für sämtliche Forderungen der SL Solutions aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis haftet. Im Falle der Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages, auf den diese AGB Anwendung finden, bleiben die übrigen Bestimmungen unverändert aufrecht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt jene zulässige Ersatzklausel, welche der ursprünglichen Absicht der Vertragsparteien am nächsten kommt. Zusätzliche Bedingungen für die Vermietung von Materialien ohne Personalbereitstellung
Vertragsdauer:
Die entgeltpflichtige Mietzeit beginnt mit dem Tag, für welchen die Abholung der Mietgegenstände vereinbart wurde. Vorbehaltlich vorzeitiger Auflösung gemäß Punkt 3 endet sie mit dem Tag, für welchen die Rückstellung vereinbart wurde. Im Fall verspäteter Rückstellung gilt Punkt 2 Satz 2.
Mietentgelt:
Das Mietentgelt ist für jeden angefangenen Kalendertag des Mietverhältnisses zu bezahlen, dies auch im Fall verspäteter Abholung.
Im Fall (auch nur teilweiser) verspäteter Rückgabe der Mietgegenstände ist darüber hinaus auch für jeden angefangenen Kalendertag bis zur tatsächlichen Rückgabe der Mietgegenstände ein Benützungsentgelt in Höhe des Mietentgeltes laut jeweils aktueller Preisliste zu bezahlen. Sollte SL Solutions aufgrund der verspäteten Rückgabe ein das Benützungsentgelt übersteigender Schaden entstehen, ist auch dieser zu ersetzen.
Bei Verrechnung der Miete nach Wochen bemisst sich diese nach der Anzahl angefangener Wochen.
Gewährleistung, Schadenersatz:
SL Solutions stellt die gemieteten Materialien in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Zumutbare Abweichungen der Materialien vom jeweiligen Mietvertrag, sofern deren vollwertiger Gebrauch dadurch nicht eingeschränkt wird, sind zulässig. Der Mieter hat sich bei Übernahme der Mietgegenstände von deren einwandfreiem Zustand und deren Vollständigkeit zu überzeugen. Allfällige Mängel sind unverzüglich unter Spezifizierung des Mangels schriftlich zu rügen. Findet eine solche schriftliche Mängelrüge nicht statt, gilt die Ware als ordnungsgemäß übernommen und genehmigt. SL Solutions übernimmt ohne besondere ausdrückliche schriftliche Vereinbarung keine Haftung, falls gemietete Anlagen nicht aufgebaut oder angeschlossen werden können, weil etwa am beabsichtigten Verwendungsort die dazu erforderlichen Voraussetzungen fehlen. Ebenso übernimmt SL Solutions ohne besondere schriftliche Vereinbarung keine Haftung für Schäden des Mieters oder dritter Personen aufgrund nicht fachgerechter Installation; diesbezügliche Vorschläge, Empfehlungen oder Anleitungen sind ausdrücklich nicht Inhalt der von SL Solutions zu erbringenden vertraglichen Leistung. Kann SL Solutions die vermieteten Materialien, insbesondere aufgrund verspäteter Rückgabe durch einen Dritten, nicht am vereinbarten Abholungstag zur Verfügung stellen, ist ein Schadenersatzanspruch des Mieters ausgeschlossen. SL Solutions wird allerdings den Mieter von einem solchen Umstand nach Möglichkeit längstens 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholungszeitpunkt in Kenntnis setzen.
Gefahrtragung:
Der Mieter trägt die Gefahr für Schäden an den Mietgegenständen, die über die normale Abnützung hinausgehen. Vom Mieter zerstörte oder ihm abhanden gekommene Gegenstände werden ihm zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Lampen werden bei Funktionsuntüchtigkeit infolge normaler Abnützung kostenlos ausgetauscht. Die kaputten Lampen sind jedoch an SL Solutions rückzustellen, widrigenfalls ihr Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen ist. Letzteres gilt insbesondere auch bei Druck- oder Überspannungsschäden. Die Gefahr für den auch zufälligen Untergang oder Beschädigungen der Mietgegenstände während der gesamten Mietzeit bis zur tatsächlichen Rückstellung, insbesondere auch während des Transports vom oder zum Geschäftssitz von SL Solutions einschließlich von Be- und Entladungsvorgängen – dies auch dann, wenn Mitarbeiter der SL Solutions hierbei behilflich sind – trägt der Mieter.
Nutzung der Mietgegenstände:
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass es sich um reine Materialmiete handelt, sofern nicht abweichend davon die Miete einer kompletten Anlage ausdrücklich vereinbart wurde. Der Mieter hat die ihm überlassenen Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und fach- und sachgerecht nur zum vereinbarten Zweck zu verwenden. Insbesondere hat der Mieter darauf zu achten, dass sämtliche elektrischen Anschlüsse richtig hergestellt werden. Eine Veränderung der Mietgegenstände oder eine Veränderung der Anschlüsse der Mietgegenstände ist nicht zulässig. Der Mieter verpflichtet sich, SL Solutions diesbezüglich schad- und klaglos zu halten, es sei denn, der Anschluss der Mietgegenstände wurde durch SL Solutions vorgenommen. Kabel dürfen nur in den gelieferten Längen verwendet werden. Es ist dem Mieter nicht gestattet, etwas an Kabeln zu verändern, insbesondere diese zu zerschneiden, ab zu isolieren oder Stecker zu entfernen. Die Rückgabe von Kabeln hat in ordnungsgemäßem und aufgerolltem Zustand zu erfolgen. Soweit Verpackungen mitgeliefert werden, müssen diese unbeschädigt retourniert werden. Ebenso dürfen sonstige Mietgegenstände (Lampen, Lautsprecher, Mischpulte, sonstiges Equipment) nicht verändert, umgebaut oder zerlegt werden. Der Mieter hat die Mietgegenstände von Zugriffen Dritter freizuhalten und in einem Exekutions- oder Insolvenzverfahren das Eigentum der SL Solutions e.U. offenzulegen und diese unverzüglich schriftlich zu verständigen. Der Mieter hat Mitarbeitern von SL Solutions während der Geschäftszeiten zu Kontrollzwecken Zutritt zu den Mietgegenständen zu gewähren. Eine Überlassung der Mietgegenstände an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von SL Solutions zulässig. Rückstellung der Mietgegenstände: Nach Ablauf der Vertragsdauer hat der Mieter die Mietgegenstände zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt, im Fall vorzeitiger Beendigung unverzüglich, an SL Solutions zurückzustellen. Jegliche Transportkosten hat der Mieter zu tragen. Die Rücksendung hat mangels sonstiger Vereinbarung frei an die jeweilige Geschäftsanschrift von SL Solutions zu erfolgen.
Eigentumsvorbehalt:
Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers auf dessen Kosten in angemessener Art und Weise abzuholen. Bei Mietgegenständen ist die Eigentumserwerbung durch den Käufer ausgeschlossen! Zusätzliche Bedingungen für die Vermietung von Materialien mit Personalbereitstellung
Vertragsdauer:
Die entgeltpflichtige Mietzeit beginnt mit dem Tag, für welchen die Lieferung der Mietgegenstände vereinbart wurde. Vorbehaltlich vorzeitiger Auflösung gemäß Punkt 3 endet sie mit dem Tag, für welchen die Abholung vereinbart wurde. Sollte sich der Rücktransport der Mietgegenstände über den vereinbarten Tag der Abholung hinaus aus Gründen verzögern, welche nicht überwiegend SL Solutions zuzurechnen sind (der Nachweis hierfür ist seitens des Mieters zu erbringen), gilt Punkt 2 Satz 2.
Mietentgelt:
Das Mietentgelt ist für jeden angefangenen Kalendertag des Mietverhältnisses zu bezahlen, dies auch im Fall unbegründeter Verweigerung der Übernahme oder verspäteter Anlieferung, sofern nicht SL Solutions selbst diese verursacht hat. Im Fall (auch nur teilweiser) verspäteter Rückstellung der Mietgegenstände ist darüber hinaus auch für jeden angefangenen Kalendertag bis zum tatsächlichen Abschluss der Abholung der Mietgegenstände ein Benützungsentgelt in Höhe des Mietentgeltes laut jeweils aktueller Preisliste zu bezahlen. Sollte SL Solutions aufgrund der verspäteten Abholung ein das Benützungsentgelt übersteigender Schaden entstehen, ist auch dieser zu ersetzen. Bei Verrechnung der Miete nach Wochen bemisst sich diese nach der Anzahl angefangener Wochen.
Gewährleistung, Schadenersatz:
SL Solutions stellt die gemieteten Materialien in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Zumutbare Abweichungen der Materialien vom jeweiligen Mietvertrag, sofern deren vollwertiger Gebrauch dadurch nicht eingeschränkt wird, sind zulässig. Der Mieter hat sich bei Übernahme der Mietgegenstände von deren einwandfreiem Zustand und deren Vollständigkeit zu überzeugen. Allfällige Mängel sind unverzüglich unter Spezifizierung des Mangels schriftlich zu rügen. Findet eine solche schriftliche Mängelrüge nicht statt, gilt die Ware als ordnungsgemäß übernommen und genehmigt. SL Solutions übernimmt ohne besondere ausdrückliche schriftliche Vereinbarung keine Haftung, falls gemietete Anlagen nicht aufgebaut oder angeschlossen werden können, weil etwa am beabsichtigten Verwendungsort die dazu erforderlichen Voraussetzungen fehlen oder sonstige Gründe vorliegen, die dem Mieter zuzurechnen sind. SL Solutions übernimmt ebenso ohne schriftliche Zusatzvereinbarung keine Haftung für Schäden des Mieters oder dritter Personen, sofern Installationsleistungen oder Änderungen an der Installation durch andere Personen als Mitarbeiter von SL Solutions vorgenommen werden. Kann SL Solutions die vermieteten Materialien, insbesondere aufgrund verspäteter Rückgabe durch einen Dritten, nicht wie vereinbart zur Verfügung stellen, ist ein Schadenersatzanspruch des Mieters ausgeschlossen. SL Solutions wird allerdings den Mieter von einem solchen Umstand nach Möglichkeit längstens 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholungszeitpunkt in Kenntnis setzen.
Gefahrtragung:
Der Mieter trägt die Gefahr für Schäden an den Mietgegenständen, die über die normale Abnützung hinausgehen. Vom Mieter zerstörte oder ihm abhanden gekommene Gegenstände werden ihm zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Lampen werden bei Funktionsuntüchtigkeit infolge normaler Abnützung kostenlos ausgetauscht. Die kaputten Lampen sind jedoch an SL Solutions rückzustellen, widrigenfalls ihr Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen ist. Letzteres gilt insbesondere auch bei Druck- oder Überspannungsschäden. Die Gefahr für den auch zufälligen Untergang oder Beschädigungen der Mietgegenstände während der gesamten Mietzeit von der Übernahme durch den Mieter bis zur Freigabe zur Demontage trägt der Mieter.
Nutzung der Mietgegenstände:
Der Mieter hat die ihm überlassenen Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und fach- und sachgerecht nur zum vereinbarten Zweck zu verwenden. Eine Veränderung der Mietgegenstände oder eine Veränderung der Anschlüsse der Mietgegenstände ist nicht zulässig. Der Mieter verpflichtet sich, SL Solutions diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Kabel dürfen nur in den gelieferten Längen verwendet werden. Es ist dem Mieter nicht gestattet, irgendetwas an Kabeln zu verändern, insbesondere diese zu zerschneiden, ab zu isolieren oder Stecker zu entfernen. Der Mieter hat die Mietgegenstände von Zugriffen Dritter freizuhalten und in einem Exekutions- oder Insolvenzverfahren das Eigentum der SL Solutions offenzulegen und diese unverzüglich schriftlich zu verständigen. Der Mieter hat Mitarbeitern der SL Solutions während der Geschäftszeiten zu Kontrollzwecken Zutritt zu den Mietgegenständen zu gewähren. Eine Überlassung der Mietgegenstände an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von SL Solutions zulässig.
Lieferung und Abholung:
Den Mieter trifft die alleinige Verantwortung für die Eignung des Veranstaltungsortes bzw. des Ortes, an welchem Materialien anzuliefern bzw. zu montieren sind. Insbesondere ist von Seiten des Mieters für eine ungehinderte Zufahrtsmöglichkeit bei Lieferung und Abholung Sorge zu tragen. Allfällige behördliche Genehmigungen sind ausschließlich von Seiten des Mieters einzuholen.
Kommt der Mieter seinen im vorstehenden Absatz geregelten Pflichten nicht nach, SL Solutions berechtigt, allfälligen daraus resultierenden Mehraufwand unter Berücksichtigung einer angemessenen unternehmerischen Gewinnspanne gesondert zu verrechnen oder die Leistungserbringung ohne Schmälerung des vereinbarten Entgelts zu verweigern, solange die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht geschaffen werden.



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